
Seit dem 01.Januar 2003 gilt die Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001. Als Trinkwasser wird nun nicht mehr ausschließlich Wasser, das zum Trinken verwendet wird so bezeichnet, sondern Wasser für jeglichen menschlichen Gebrauch. Wo immer Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch befördert wird, sollten die Ansprüche an das Transportmittel den Anforderungen an Neutralität hinsichtlich Geschmack, Geruch sowie unerwünschtem Mikrobenwachstum entsprechen.
Die betrifft z.B.
Die neuen Trinkwasserschläuche erfüllen die umfangreichen Auflagen nach KTW und DVGW-W270, jener Güte-Klassifizierung, die von den Gesundheitsämtern gemäß der neuen Trinkwasserverordnung ab 1.1.03 für Trinkwasser zwingend vorgeschrieben ist. Trinkwasserschläuche gewährleisten dem Anwender die Sicherheit, dass maßgebliche Hygieneanforderungen nach KTW, sowie des Arbeitsblattes W270 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) eingehalten werden.
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Stand: 22.05.2012, 02:06 Uhr
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